JUGEND MUSIZIERT
Wettbewerb für das instrumentale und vokale Musizieren der Jugend unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten25. Landeswettbewerb Mecklenburg-Vorpommern
12. - 13. März 2016 in der Hansestadt WismarVeranstalter
Landesmusikrat Mecklenburg-Vorpommern e.V.in Zusammenarbeit mit der Hansestadt Wismar
Gefördert vom
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kulturdes Landes Mecklenburg-Vorpommern
Mit freundlicher Unterstützung
der Sparkassen in Mecklenburg-Vorpommernund ihres Ostdeutschen Sparkassenverbandes
als Hauptsponsor
Abschlusskonzerte
Samstag, 12.03.2016 – 19.00 Uhr - Wismar
Sonntag, 13.03.2016 – 18.30 Uhr - Wismar
Anschlusskonzerte
Am Samstag, 11. Juni 2016, findet um 16 Uhr das Preisträgerkonzert, ein Festkonzert erster Preisträger des Landeswettbewerbs Jugend musiziert,
in Wismar statt.
In diesem Konzert würdigt der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern die ersten Preisträger des Landeswettbewerbs.
Das Vier-Länder-Konzert findet am 04. Juni 2016 in Wolfenbüttel (Niedersachsen) statt. Es spielen erste Preisträger des Bundeswettbewerbs Jugend musiziert aus den Ländern Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern. Das Konzert wird aufgezeichnet und ausgewählte Beiträge werden gesendet. Während des Konzertes wird der Förderpreis NDR Kultur verliehen.
Fördermaßnahmen
Die Landesensembles Landesjugendorchester (LJO), LandesJugendJazzOrchester (LJJO) und Landesjugendblasorchester (LJBO) bieten Gelegenheit,
Erfahrungen im sinfonischen Orchesterspiel oder in der Bigband zu sammeln.
Bewerbungen sind an den Landesmusikrat M-V e.V. zu richten.
Die Termine für Probe-(Vor)spiele für das LJO werden rechtzeitig bekannt gegeben. Es werden Ausschnitte aus dem laufenden Unterrichtsprogramm erwartet.
Der Nordland-Kammermusikkurs vom 1. - 8. Januar 2016 im Nordkolleg Rendsburg bietet die Möglichkeit, kammermusikalisches Zusammenspiel unter Anleitung namhafter Dozenten zu erlernen und zu vertiefen. Dabei handelt es sich um eine Kooperation der Landesmusikräte Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern.
Wettbewerbsbedingungen
(Auszug)Der Wettbewerb Jugend musiziert dient der Anregung zum eigenen Musizieren, der Förderung des musikalischen Nachwuchses und der Früherkennung von musikalischen Begabungen. Er wird auf Regional-, Landes- und Bundesebene durchgeführt.
Am Wettbewerb können Kinder und Jugendliche der nachfolgenden Altersgruppen teilnehmen:
Altersgruppe Ia | nur Regionalwettbewerb | geb. 2008, 2009 und später |
Altersgruppe Ib | nur Regionalwettbewerb | geb. 2006, 2007 |
Altersgruppe II * | bis Landeswettbewerb | geb. 2004, 2005 |
Altersgruppe III | bis Bundeswettbewerb | geb. 2002, 2003 |
Altersgruppe IV | bis Bundeswettbewerb | geb. 2000, 2001 |
Altersgruppe V | bis Bundeswettbewerb | geb. 1998, 1999 |
Altersgruppe VI | bis Bundeswettbewerb | geb. 1995, 1996, 1997 |
Altersgruppe VII | bis Bundeswettbewerb | geb. 1989, 1990, 1991, 1992, 1993, 1994 |
Der Wettbewerb Jugend musiziert verfolgt das Ziel, die einer Altersgruppe angemessene künstlerische Leistung zu bewerten. Für die Beurteilung ist die musikalische und spiel- bzw. gesangstechnische Darstellung der vorgetragenen Werke maßgebend. Hierbei spielen insbesondere Kriterien wie künstlerische Gestaltung, Spieltechnik, Texttreue, stilistisches Verständnis und Qualität des gemeinsamen Musizierens eine Rolle. Bewertet wird grundsätzlich die Interpretation in der künstlerischen Qualität; dabei spielt die Schwierigkeit des Werkes eine nachgeordnete Rolle.
Das Vorspielprogramm kann frei gewählt werden, es muss sich aus Werken verschiedener Stilepochen zusammensetzen. Grundsätzlich ist Originalliteratur erwünscht. Instrumentalgerechte Bearbeitungen sind aber zugelassen.
In allen 3 Phasen des Wettbewerbs (Regional-, Landes- und Bundeswettbewerb) werden die Teilnehmer nach Punkten bewertet.
Bewertung Landeswettbewerb:
23 bis 25 Punkte | 1. Preis mit Weiterleitung zum Bundeswettbewerb (abhängig von der Altersgruppe) |
20 bis 22 Punkte | 2. Preis |
17 bis 19 Punkte | 3. Preis |
14 bis 16 Punkte | „mit gutem Erfolg teilgenommen“ |
11 bis 13 Punkte | „mit Erfolg teilgenommen“ |
10 Punkte | „teilgenommen“ |
Für die Begleitpartner/innen gilt die gleiche Regelung, jedoch entfällt im Bereich von 23-25 Punkten die Berechtigung zur Teilnahme am Bundeswettbewerb.