Aufgaben und Ziele
Der Landesmusikrat Mecklenburg-Vorpommern e.V. im Deutschen Musikrat ist die Dachorganisation von Musikvereinen, -verbänden, -gesellschaften und Musikinstitutionen in Mecklenburg-Vorpommern.
Durch den kooperativen Zusammenschluss der Musikfachverbände und der musikalischen Ausbildungsstätten können die Anliegen der Musik im vernetzten Zusammenwirken vertreten werden.
Der Landesmusikrat Mecklenburg-Vorpommern wurde als Verein am 16.12.1990 in Schwerin gegründet.
Er wird durch Fördermittel des Landes sowie Mitgliedsbeiträge, Spenden und Zuwendungen Dritter finanziert.
Im Landesmusikrat Mecklenburg-Vorpommern e.V. werden ausschließlich gemeinnützige Zwecke verfolgt.
Der Landesmusikrat ist bestrebt, die Stellung der Musik innerhalb der Gesellschaft zu wahren und Beiträge für die Weiterentwicklung der Musikkultur zu leisten.
Die Aufgaben des Landesmusikrates Mecklenburg-Vorpommern e.V.
- Ausbau und Verbesserung der Einrichtungen des Musiklebens und der musikalischen Bildung
- Beratung politischer Kulturträger
- Kulturpolitische Interessenvertretung seiner Mitglieder
- Förderung der zeitgenössischen Musik und des populären Schaffens
- Pflege des territorialen Musikerbes
- Zusammenarbeit im Deutschen Musikrat mit den anderen Landesmusikräten
- Entwicklung und Durchführung musikalische Projekte, besonders zur Förderung des musikalischen Nachwuchses.